Förderung von jungen Talenten und erfolgreichen Nachwuchssportlern

Auch 2025 fördert die Sparkasse Holstein mit ihren Stiftungen und der KSV OH junge Talente bis zum 18. Lebensjahr und erfolgreiche Nachwuchssportler*innen bis zum 23. Lebensjahr. Bereits seit 2012 werden junge Menschen, die mit ihren sportlichen Erfolgen über die Kreisebene hinaus mehrfach auf sich aufmerksam gemacht haben und auf dem Weg sind, sich in Landes- oder Bundeskadern einen Platz zu sichern, finanziell unterstützt. Ab sofort können Vereine bis zum 31. Oktober 2024 neue Anträge an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes Ostholstein richten. Es kann aber auch die Fortsetzung einer laufenden Förderung beantragt werden. Die Fördergrundsätze, den Antrag sowie die Förderbestätigung des Kreis-/Landesfachverbandes finden Sie auf folgendem Link Download von Formularen, Berichten und Newslettern. (ksvoh.de).

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