Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Investitionen und Sport
Bei der Beantragung hilft Ihnen das Team vom Kreissportverband Ostholstein. Sie erreichen uns unter Telefon +49 4363 905277 oder Email ksvoh@t-online.de.

Richtlinien über die Bewilligung von Kreiszuwendungen zur allgemeinen Sportförderung – Lesefassung ab 01.01.2019

Vergaberichtlinie für die Sondermittel aus Titel 238:

Der Kreissportverband Ostholstein e.V. gewährt seinen Mitgliedsvereinen im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel auf Antrag Zuschüsse für besondere Maßnahmen und Anschaffungen.

Zuschüsse ausTitel 238 werden nur gewährt, wenn es für dieselbe Maßnahme keine Förderung vom Landessportverband gibt.

  • Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme oder des Kaufes bei der Geschäftsstelle des KSV OH einzureichen.
    Dem Antrag ist eine Kostenschätzung über die Höhe der Ausgaben sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.
     
  • Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine des KSV OH.
     
  • Bezuschusst werden können z. B. folgende Maßnahmen und Anschaffungen:

    – Grundausstattung für Sportabzeichen/Sportgeräte (Kugeln, Maßbänder, Stoppuhren usw.)
    – Zuschuss für Sportveranstaltungen mit vereinsübergreifender Bedeutung
    – Zuschüsse für die Anschaffung bei Sparten-Neugründungen
    – Zuschüsse für kleinere Baumaßnahmen (keine Reparaturen).

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Über Zuschussanträge entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Zuwendungen anderer Zuschussgeber sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

  • Nach Abschluss der Maßnahme oder nach dem Kauf der Geräte ist der Zuschuss unter Beifügung des endgültigen Finanzierungsplanes und der Rechnungskopien beim KSV OH anzufordern.
     
  • Für jeden Verein wird nur eine Maßnahme pro Jahr bezuschusst.
     
  • Grundsätzlich beträgt der Zuschuss bis zu 30 % der Anschaffungskosten; maximal 500,00 Euro.